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Planungsverband Zillertal

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit im Einklang mit §14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005

 


 

Der Planungsverband Zillertal ist bemüht, seine Website im Einklang mit §14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L327 vom 2.12.2016, S.1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Planungsverbandes Zillertal www.planungsverband-zillertal.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.planungsverband-zillertal.at ist mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vollständig vereinbar.

Die Website wurde mit der Chrome Extension "Siteimprove" von den beauftragten Webdesignern getestet und laut Auswertung für AAA konform - jedenfalls AA konform - befunden.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102

Extern verlinkte Inhalte und/oder Artikel in Form von PDF Dateien liegen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs und es kann hierfür keine Zusicherung für eine entsprechende Barrierefreiheit abgegeben werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03. September 2020 erstellt.

Die Website wurde mit der Chrome Extension "Siteimprove" von unseren beauftragten Webdesignern getestet und für AAA konform - jedenfalls AA konform - befunden.

Feedback und Kontaktangaben

Generell ist der Planungsverband Zillertal bemüht alle Richtlinien einzuhalten. Sollten Sie dennoch Probleme mit der barrierefreien Nutzung dieser Website haben, bitten wir Sie mit uns in Kontakt zu treten und uns Ihre Probleme zu schildern. Wir sind stets bemüht auftretende Probleme nach Möglichkeit zu beheben!

Planungsverband Zillertal, Kirchweg 3, 6273 Ried im Zillertal

Vertreten durch: Obmann Bgm. Hansjörg Jäger
Telefon: +43 5283 20140
E-Mail:

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufrieden stellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des LandTirol wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskrimnierungsgesetzes durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichtetenSelbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.

Fakultative Inhalte

Folgende fakultative Angaben können gegebenenfalls in die Erklärung zur Barrierefreiheit aufgenommen werden:

(1) eine Erläuterung der Bemühungen der öffentlichen Stelle um eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit, z. B.:
−ihre Absicht, ein höheres Maß an Barrierefreiheit zu erreichen, als dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
−Abhilfemaßnahmen, die in Bezug auf nicht barrierefreie Inhalte der Websites und mobilen Anwendungen ergriffen werden sollen, mit einem Zeitrahmen für deren Verwirklichung;

(2) eine förmliche Bestätigung der Erklärung zur Barrierefreiheit (auf administrativer oder politischer Ebene);

(3) das Datum der Veröffentlichung der Website und/oder der mobilen Anwendung;

(4) das Datum der letzten Aktualisierung der Website und/oder der mobilen Anwendung nach einer wesentlichen inhaltlichen Überarbeitung;

(5) einen Link zu einem Bewertungsbericht, sofern verfügbar, insbesondere wenn der Stand der Vereinbarkeit der Website oder mobilen Anwendung als „a) vollständig vereinbar“ mit den Anforderungen angegeben ist;

(6) zusätzliche telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen und Hilfestellung für Nutzer unterstützender Technologien;

(7) sonstige für angemessen erachtete Inhalte.