Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit im Einklang mit dem Tiroler Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetzes (TGADG)
Der Planungsverband Zillertal ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 76 des Tiroler Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetzes (TGADG) barrierefrei zugänglich zu machen. Mit dieser Bestimmung wird die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umgesetzt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Planungsverbandes Zillertal www.planungsverband-zillertal.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.planungsverband-zillertal.at ist nach Maßgabe der durchgeführten Selbstbewertung vollständig mit den Anforderungen des § 76 TGADG vereinbar. Maßgeblicher technischer Standard ist die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03). Die darin enthaltenen Anforderungen an Websites beruhen im Wesentlichen auf den "Web Content Accessibility Guidelines – WCAG 2.1" in der Konformitätsstufe AA.
Bei der laufenden technischen und inhaltlichen Weiterentwicklung der Website orientiert sich der Planungsverband Zillertal darüber hinaus an den aktuellen "Web Content Accessibility Guidelines – WCAG 2.2" in der Konformitätsstufe AA.
Die Website wurde von den beauftragten Webdesignern im Rahmen einer Selbstbewertung mithilfe des automatisierten Prüfwerkzeugs Siteimprove überprüft.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen
Nach aktuellem Kenntnisstand sind keine Inhalte bekannt, die mit den gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen unvereinbar sind.
Sollten dennoch Barrieren auftreten, bitten wir um eine Mitteilung über die angeführten Kontaktmöglichkeiten.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Derzeit werden keine Inhalte aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen.
c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
Die Website kann Verlinkungen zu Websites, Anwendungen oder Dokumenten externer Anbieter enthalten.
Für Inhalte Dritter, die vom Planungsverband Zillertal weder finanziert noch entwickelt werden und nicht seiner Kontrolle unterliegen, kann keine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet werden. Dies betrifft insbesondere extern bereitgestellte Websites und PDF-Dokumente.
Die auf der Website des Planungsverbandes Zillertal bereitgestellten Verlinkungen zu externen Inhalten werden unabhängig davon möglichst barrierefrei ausgezeichnet und bedienbar gestaltet.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04. August 2026 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen erfolgte in Form einer Selbstbewertung unter Einsatz des automatisierten Prüfwerkzeugs Siteimprove.
Die Erklärung wird regelmäßig sowie insbesondere bei wesentlichen technischen oder inhaltlichen Änderungen der Website überprüft und aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Der Planungsverband Zillertal ist bemüht, die gesetzlichen und technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit seiner Website einzuhalten und bestehende Barrieren laufend zu beseitigen.
Sollten Sie Probleme bei der barrierefreien Nutzung dieser Website feststellen oder Informationen zu nicht barrierefrei zugänglichen Inhalten benötigen, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Bitte beschreiben Sie möglichst genau auf welcher Seite oder in welchem Dokument das Problem auftritt, welcher Inhalt oder welche Funktion nicht zugänglich ist und welches Endgerät, welcher Browser oder welche assistive Technologie verwendet wurde.
Wir prüfen Ihre Mitteilung und bemühen uns, bestehende Barrieren nach Möglichkeit zu beheben beziehungsweise die betreffenden Informationen in einer geeigneten barrierefreien Form bereitzustellen.
Planungsverband Zillertal, Kirchweg 3, 6273 Ried im Zillertal
Vertreten durch: Obmann Bgm. Hansjörg Jäger
Telefon: +43 5283 20140
E-Mail: info@planungsverband-zillertal.at
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für Barrierefreies Internet des Landes Tirol wenden.
Die Ombudsstelle prüft Beschwerden hinsichtlich eines möglichen Verstoßes gegen § 76 des Tiroler Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetzes (TGADG) und kann bei berechtigten Beschwerden Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zur Beseitigung bestehender Mängel vorschlagen.
Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
Ombudsstelle für Barrierefreies Internet
E-Mail: servicestelle.gleichbehandlung@tirol.gv.at
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Meldung einer Barriere finden Sie auf der Website des Landes Tirol im Bereich "Ombudsstelle für Barrierefreies Internet".
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